Betreuung

Was, wenn Sie durch Krankheit, einen Unfall, Behinderungen oder wegen des hohen Alters ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können? Nicht mehr in der Lage sind, selbstständig ihre Behördenangelegenheiten, Steuererklärungen, Bank- und Rechtsgeschäfte, Pflege und/oder Vermögenssorge ganz oder teilweise selbst zu regeln und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Dann regelt das Betreuungsrecht, in welchem Umfang für einen unterstützungsbedürftigen Menschen – sofern dieser nicht eine Vorsorgevollmacht erteilt hat – vom Gericht eine Betreuer(in) bestellt wird. Diese(r) unterstützt dann als gesetzliche(r) Vertreter(in) des hilfsbedürftigen Menschen bei allen wichtigen Entscheidungen.

Wir sind gerne für Sie da und unterstützen Sie, dass Sie auch in einer schwierigen Lebenssituation Ihr Recht bekommen!

Partner

Betreuung und Kooperation

Die Rechtsanwaltskanzlei kooperiert eng mit der Kanzlei HT Haßlinger Treuhand und mit Frau Rechtsanwältin Lilli Albach, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht.

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Rechtsanwältin Lilli Albach

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht