Ordnungswidrigkeit

Ihnen werden Übertretungen von gesetzlichen Regelungen, bspw. im Straßenverkehr (siehe Verkehrsrecht) oder beim Lärmschutz, wie nächtliche Gartenpartys oder bei Gartenarbeiten während er Mittagsruhe, etc.), vorgeworfen. Oder Sie haben in Ihrem Garten einen Baum gefällt, der von der kommunalen Baumschutzverordnung geschützt ist. Oder Sie haben Unterstützungsleistungen oder Förderungen geltend gemacht und dabei die Einkommen unvollständig angegeben, oder, oder, ….

Nach dem Verständnis des Gesetzgebers stellen solche Übertretungen keine Straftaten dar, sondern diese werden im ‘Juristendeutsch‘ als strafbewehrte Verbote bezeichnet. Zur Regelung derartiger ordnungspolitischen Ziele hat der Gesetzgeber das Ordnungswidrigkeitenrecht geschaffen.

Für die Betroffenen können Übertretungen jedoch zu einschneidenden Sanktionen führen, wie Geldbußen (Bußgelder) und/oder Verboten.

Ordnungswidrigkeiten sind primär bei Übertretungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz, dem Verkehrsrecht, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, dem Pass-, Ausweis- und Meldewesen, dem Ausländerrecht, dem Vereins- und Versammlungsrecht, dem m Waffen- und Sprengstoffrecht, dem Post-, Fernmelde- und Verkehrswesen, dem Datenschutz, dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Gewerberecht, dem Gaststättenrecht, dem Wasserrecht, dem Tierschutz, dem Umweltschutz, dem Naturschutz und dem Forstwesen, Jagdwesen und dem Fischereirecht denkbar.

Partner

Betreuung und Kooperation

Die Rechtsanwaltskanzlei kooperiert eng mit der Kanzlei HT Haßlinger Treuhand und mit Frau Rechtsanwältin Lilli Albach, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht.

Mehr erfahren

Rechtsanwältin Lilli Albach

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht