Vergütung

Anwaltliche Tätigkeit hat natürlich ihren Preis. Wir klären Sie bereits im ersten Besprechungstermin bzw. ersten telefonischen Kontakt über die zu erwartenden ungefähren Kosten auf. Kostenauslösende Maßnahmen, wie die Einreichung einer Klage werden stets gesondert mit Ihnen besprochen und erst nach Ihrer Freigabe veranlasst.

Grundsätzlich werden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) errechnet und richten sich dabei in der Regel nach dem Gegenstandswert des Mandats. Wir behalten uns vor eine individuelle Vereinbarung zur Vergütung zu nutzen, dabei wird nach konkretem Zeitaufwand oder oder über eine Pauschale abgerechnet. Je nach Sachlage des Mandats und auch für Auslagen der Kanzlei kann eine Vorauszahlung erforderlich werden.

Partner

Betreuung und Kooperation

Die Rechtsanwaltskanzlei kooperiert eng mit der Kanzlei HT Haßlinger Treuhand und mit Frau Rechtsanwältin Lilli Albach, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht.

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Rechtsanwältin Lilli Albach

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht